Vorschriften
Ruhezeiten
Werte Mitglieder!
Ruhezeiten unbedingt einhalten!
Vom 15. Juni – 15. September ist zwischen 12 Uhr und 14 Uhr und von 22 Uhr bis 6 Uhr jede lärmende Tätigkeit (auch das Rasenmähen!) verboten! An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen gilt dieses Verbot ganztägig.
BAUEN IM KLEINGARTEN
Einreichen für Bauen
Die Wege der Reihenfolge nach
- Baumeister und Planverfasser
- Kleingartenverein
- Zentralverband der Kleingärtner Österreichs
1020 Wien, Simon-Wiesenthal-Gasse 2
Nur jeden Montag und Mittwoch von 9:00 – 11:30 und von 13:30 – 17:00 Uhr.
Notwendige Unterlagen für eine Baueinreichung
Zwei Bauansuchen
Diese liegen in den Bezirksstellen der MA 37 auf. Es können aber auch eigenverfasste hand- oder maschinengeschriebene Ansuchen sein.
Drei Baupläne
Bevor Sie die Baupläne vom Zentralverband unterfertigen lassen, müssen bereits folgende Unterschriften eingeholt worden sein:
- Planverfasser
- Bauführer
- Bauwerber
- Kleingartenverein
Verbauung von mehr als 35 qm
Bei einer geplanten Verbauung von mehr als 35 m² muss der Bauwerber persönlich im Zentralverband erscheinen, da er eine Vereinbarung für die neue Pachtzinsregelung selbst unterfertigen muss!
Kosten:
Für die Vereinbarung und die Vergebührung an das Finanzamt sind ca. 25 Euro zu entrichten. Es besteht die Möglichkeit der Zahlung mittels Bankomat- oder Kreditkarte.
Grundeigentümer MA 69
Adresse: Lerchenfelder Str. 4, 1080 Wien
Telefon: 01 40008069
Baupolizei MA 37
Gebietsgruppe West für die Bezirke 12,13,14,15,16,17,18,19
Adresse: Spetterbrücke 4, 1160 Wien
- Mit dem unterschriebenen Plan zur Vereinsleitung
- Bekanntgabe des Baubeginnes und der Baufirma
- Kaution, für etw. Nachfolgeschäden
- Plan erstellen bzgl. Baufahrzeuge und Lagerung
VEREINBARUNG
Das Mitglied und der Kleingartenverein treffen dafür folgende Auflagen:
- Beim Befahren der Wege mit Baufahrzeugen ist darauf zu achten, dass diese für die Beschaffenheit der Wege nicht zu groß und zu schwer sind
- Die Zufahrt mit Baufahrzeugen, sowie stark lärmende und staubende Bautätigkeit ist in der Zeit von 15. Juni bis 15. September nicht gestattet!
- Für die Zufahrt zur jeweiligen Parzelle ist nur der kürzeste Weg vom nächsten Eingangstor gestattet
- Vor Baubeginn ist der Zustand der betroffenen Wege, Zäune, Tore, Rinnen, Schächte, Abdeckungen etc. in einem Protokoll festzuhalten
- Die durch die Baufahrzeuge benutzten Wege sind stets zu reinigen
- Für Beschädigungen an Gemeinschaftseinrichtungen, wie z.B. Tore, Wege, Zäune, Rinnen, Schächte, Abdeckungen etc. haftet das Mitglied. Um Beschädigungen an Rinnen und Toren zu vermeiden, müssen diese abgedeckt bzw. geschützt werden
- Zur Feststellung der Mängel bzw. Schäden ist alleine der Ausschuss zuständig. (mindestens 3 Ausschussmitglieder)
- Das Mitglied hinterlegt dafür eine Kaution
- Beschädigungen, die vom Kleingartenverein festgestellt werden, sind über Aufforderung des Ausschusses, fachgerecht unter Einhaltung einer vereinbarten Frist wiederherzustellen. Allfällige Firmenrechnungen ergehen an das Mitglied
- Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Frist und dieser Auflage ist der Kleingartenverein berechtigt, ohne Zustimmung des Mitglieds die hinterlegte Kaution für nötige Wiederherstellungsarbeiten zu verwenden. Für Beschädigungen, die die Summe der hinterlegten Kaution übersteigen, haftet das Mitglied
- Nach Fertigstellung des Bauobjektes sowie nach eventueller Mängelbehebung von verursachten Schäden ist die Kaution dem Mitglied gegen Rückgabe der Übernahmebestätigung auszuhändigen
- Für die Benützung der Wege mit Baumaschinen ist nach Beendigung des Bauvorhabens ein von der Vereinsleitung festzusetzender Sonder-Instandhaltungsbeitrag für später auftretende Langzeitschäden zu leisten
DIE VEREINSLEITUNG