Betreff: Generalversammlung 2021
Da wegen Corona keine Versammlungen abgehalten werden dürfen, haben wir bei der Vereinspolizei, gemäß §2 Abs. 3a des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes, um Verlängerung angesucht. Aufgrund eines Erlasses des Bundesministeriums für Inneres dürfen die Vereinsbehörden in einem derartigen Fall die Funktionsdauer der organschaftlichen Vertreter im Zentralen Vereinsregister (ZVR) bis zum 31.12.2021 verlängern.
Wir werden die Generalversammlung zum ehest möglichen Zeitpunkt abhalten.
Die Vereinsleitung